ANTIQUA Online Magazin

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Homosexualität 6


Das Zentrum für Gleichbehandlung

(Centre pour l´Égalité de Traitement - C.E.T.)

Das Zentrum für Gleichbehandlung in Luxemburg, mit Sitz in der Galerie Kons gegenüber den hauptstädtischen Bahnhof, wurde im Rahmen des Gesetzes vom 28. November 2006 gegründet. Das Zentrum arbeitet unabhängig und hat die Aufgabe, die Gleichbehandlung aller zu fördern, zu analysieren und zu beobachten beziehungsweise eine Diskriminierung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Glaubensbekenntnis, Behinderung oder Alter zu verhindern.


Das Prinzip der Gleichbehandlung

Jegliche Art der Diskriminierung, ob direkt oder indirekt, ist verboten!

 

Die luxemburgische Gesetzgebung bekennt sich zum Prinzip der Gleichbehandlung und schützt Bürger vor jeder Art der direkten oder indirekten Diskriminierung aufgrund von:

* rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit

* Geschlecht

* Sexueller Orientierung

* Religion oder Glaubensbekenntnis

* Behinderung

* Alter

 

Direkte Diskriminierung

liegt vor, wenn eine Person auf Basis der genannten Motive offen benachteiligt wird. Dabei spielt als Vergleichgrundlage eine Rolle, wie andere Personen in einer vergleichbaren Situation behandelt werden, behandelt würden oder behandelt worden sind.

Indirekte Diskriminierung

liegt vor, wenn eine Person auf Basis der genannten Motive offen benachteiligt wird. Dabei spielt als Vergleichgrundlage eine Rolle, wie andere Personen in einer vergleichbaren Situation behandelt werden, behandelt würden oder behandelt worden sind.

Belästigung

ist ebenfalls eine Form der Diskriminierung, sofern sie auf einem der sechs Diskriminierungsmotive aufbaut. Dies gilt dann, wenn ein Benehmen vorliegt, das die Würde des Menschen verletzt und eine Atmosphäre schafft, die feindselig, degradierend, beleidigend oder aggressiv ist. In der Arbeitswelt existieren bereits Regelungen, die moralischer und sexueller Diskriminierung vorbeugen. Jede Aufforderung zur Diskriminierung im Sinne eines der genannten Motive wird ebenfalls als Diskriminierung gewertet. Trotz der gesetzlichen Verankerung des Prinzips der Gleichbehandlung bleiben existierende Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung in Kraft, beziehungsweise können weitere solcher Maßnahmenin Kraft treten.

Das Zentrum kann:

• Berichte veröffentlichen, Empfehlungen und Ratschläge erteilen sowie Studien zu allen Fragen rund um das Thema  Diskriminierung erstellen,

• Informationsmaterial erstellen und verteilen,

• Personen, die sich diskriminiert fühlen helfen und zwar durch ein Beratungs- und Orientierungsangebot im Hinblick auf geltende Gesetzgebung, Rechtssprechung und Mittel zur Umsetzung ihrer Rechtsansprüche.

Das Zentrum darf jedoch nicht direkt für Diskriminierungsopfer aktiv werden, sondern lediglich als Vermittler auftreten. Diese Beratungsund Informationsrolle garantiert die notwendige Neutralität im Hinblick auf die Rolle des Zentrums.


EU-Gesetz vom 28. November 2006


Diskriminierung: Hilfe und Beratung

Gleichbehandlung


Zur Beratung und Aufklärung in Sachen Diskrimination u.a. von Menschen mit von der Norm abweichenden sexuellen Identitäten, wurde im Rahmen des EU-Gesetzes vom 28. November 2006 innerhalb der EU in den meisten Mitgliedstaaten Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Diese Anlaufstellen haben die Aufgabe, die Gleichbehandlung aller zu fördern, zu analysieren und zu beobachten, beziehungsweise eine Diskriminierung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Glaubensbekenntnis, Behinderung oder Alter zu verhindern. [...in Luxemburg]

Links zu diesen Einrichtungen in EU-Staaten, wo u.a. deutsch gesprochen oder verstanden wird.

Belgien
www.antiracisme.be
Dänemark
www.humanrights.dk
Deutschland
keine Adresse bekannt
Frankreich
www.halde.fr
Luxemburg
www.cet.lu
Niederlande
www.cgb.nl
Oesterreich
www.bmgf.gv.at
Schweiz
www.edi.admin.ch/ekr/

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